Glossar

Altersrückstellung
Rückstellungen für erhöhte Ausgaben im Alter innerhalb der Privaten Krankenversicherung je Versichertenkohorte. Die lebenslang konstante Prämie jedes Versicherten wird so berechnet, dass sie höher angesetzt wird als die Ausgaben der ersten Jahrzehnte, aber niedriger ist als die Ausgaben der letzten Jahrzehnte. Durch eine Art „Sparkonto" werden Rücklagen durch Zinsen und Zinseszins gebildet.

Ambulante Behandlung (Versorgung)
Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt (Zahnarzt) in dessen Praxis, in der Wohnung des Kranken oder auch im Krankenhaus, wenn der Kranke nicht zur ➔stationären Behandlung aufgenommen wird oder werden will.

Angebotsinduzierte Nachfrage
Aufgrund seines Informationsvorsprungs gegenüber den Patienten übt der Arzt faktisch einen erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Nachfrage nach Gesundheitsleistungen aus. Von Angebotsinduzierung spricht man dann, wenn er sich dabei nicht wie an perfekter Sachwalter des Patienten verhält, sondern auch seine eigenen Interessen einfließen lässt. Dies gilt insbesondere, wenn Ärzte bei einem Anstieg der Ärztedichte Informationen, die sie an den Patienten geben, systematisch verändern, um ihre eigene Auslastung sicherzustellen.

Apothekenpflicht
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes darf die Ausgabe bestimmter, als apothekenpflichtig gekennzeichneter Arzneimittel an den Endverbraucher nur über Apotheken erfolgen.

Arzneimittelpreisverordnung
Verordnung zur Regelung der Preise und Preisspannen für ➔apothekenpflichtige Arzneimittel. Auf den vom Arzneimittelhersteller festgelegten Abgabepreis (Herstellerabgabepreis) werden gesetzlich vorgegebene Preisspannen für den Großhandel und für die Apotheken zugeschlagen. Das Ziel dieser Verordnung ist es, aus gesundheitspolitischen Gründen bundesweit einheitliche Apothekenabgabepreise zu erzielen. Dadurch findet ein Preiswettbewerb nur auf der Herstellerstufe statt. Auf der Apothekenstufe ist er ausgeschlossen.

Arzneimittelzulassung
Arzneimittel werden in der Regel durch eine staatliche Zentralbehörde zugelassen. Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung ist es, dass der Antragsteller den Nachweis von Unbedenklichkeit (Sicherheit), Wirksamkeit und Qualität des Arzneimittels erbringt. Außerdem muss die Indikation angegeben werden.

Arzthonorar
Finanzielles Entgelt für erbrachte ärztliche Leistungen. Grundlage für das ärztliche Honorar ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOA). In der GKV nimmt diese Rolle der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ein.

Aut-Idem-Regelung
Aut idem bedeutet wörtlich "oder dasselbe". Das Rezept ist nach bisherigem Recht ein Imperativ des Arztes für den Apotheker. Die Apothekenbetriebsverordnung schreibt ausdrücklich vor, dass die abgegebenen Arzneimittel den Verschreibungen entsprechen müssen. Bislang muss der Arzt dem Apotheker die Substitution ausdrücklich erlauben ➔Aut-Simile-Verbot. Die veränderte Aut-Idem-Regelung macht dagegen den Ausnahmefall zum Regelfall. Demnach muss der Arzt die Substitution seiner Verordnung durch ein wirkstoffgleiches Präparat explizit untersagen.

Aut-Simile-Verbot (Substitutionsverbot)
Verbietet dem Apotheker einen eigenmächtigen Arzneimittelaustausch, sofern nicht der Arzt das verschriebene Präparat unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet.

Äquivalenzprinzip
In der privaten Krankenversicherung angewandtes Versicherungsprinzip. Hierbei richtet sich die Beitragshöhe (Prämie) ausschließlich nach dem zu versichernden Risiko. Als Risikoindikatoren können z. B. das Alter, das Geschlecht, die Vorerkrankungen und der Beruf der zu versichernden Person herangezogen werden.

Bagatellarzneimittel
Arzneimittel, die auf der so genannten Negativliste aufgeführt sind und nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden dürfen. Es handelt sich hierbei in aller Regel um Arzneimittel, die bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet werden.

Beitragsbemessungsgrenze
Einkommenshöhe, die für die Beitragsberechnung zur Gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist. Die Krankenversiche-rungsbeiträge werden in der GKV auf der Grundlage des ➔Solidarprinzips in prozentualer Abhängigkeit vom Einkommen des Versicherten berechnet. Versicherte, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, haben nur den Beitrag zu entrichten, der dem dieser Grenze entspricht. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze entspricht 75 % des Wertes der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Beitragssatzstabilität
Ein politisch festgelegter Grundsatz, der die Krankenkassen und die Leistungserbringer dazu verpflichtet, ihre Vereinbarungen über die Leistungsvergütungen so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen vermieden werden.
Belegarzt
Niedergelassener Arzt, dem von einem Krankenhausträger das Recht eingeräumt wird, seine Patienten stationär oder teilstationär im Krankenhaus zu behandeln.

Budget
Entgeltverfahren, das die periodenbezogene Gesamtleistung eines Leistungserbringers im Gesundheitswesen mit einem Pauschalbetrag vergütet. Budgetvorgaben können unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme (starres Budget oder inflexibles Budget) oder in Abhängigkeit von der tatsächlichen Inanspruchnahme des jeweiligen Leistungserbringers (flexibles Budget) festgelegt werden.

Bürgerversicherung
Konzept, das sowohl die Bemessungsgrundlage zur Beitragsberechnung auf alle Einkommens arten (Lohn, Zinsen, Mieten, Kapitalerträge) als auch den Versicherungspflichtkreis auf Selbständige und Beamte ausdehnen will, um somit die Einnahmebasis der GKV zu stabilisieren und die Arbeitskosten zu senken. Langfristig würde dadurch die Private Krankenversicherung in ihrer Existenz gefährdet.

Diagnosis Related Groups (DRG)
Diagnosis Related Groups sind ein Patientenklassifikationssystem, das die Grundlage für fallpauschalierte Vergütungs-Systeme darstellen kann. Patientenklassifikationssysteme unterteilen die Patientenschaft in klinisch definierte Gruppen mit ähnlichen Behandlungskosten. Von klinischer Seite ist die Zielsetzung, ausgehend von den Problemen und Zielen bei der Behandlung eines einzelnen Patienten, ähnliche Fälle in möglichst ausdifferenzierten homogenen Behandlungsgruppen zusammenzufassen.

Disease Management
Grundsätzlich wird mit Disease Management die Idee beschrieben, den Versorgungsprozess am Krankheitsbild auszurichten, d. h. integriert über Prävention, Kuration und Rehabilitation. Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung von Disease Management-Ansätzen ist die kontinuierliche Überprüfung des medizinischen Outcome. Aus diesem Grunde spielen Leitlinien und Standards der medizinischen Versorgung eine besondere Rolle. Die medizinischen Ergebnisse müssen, um ökonomische Steuerungsempfehlungen ableiten zu können, mit Methoden der gesundheitsökonomischen Evaluation aufgearbeitet werden.

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist ein Katalog zur relativen Bewertung erbrachter medizinischer Leistungen mittels Punkten. Er wird von einem Bewertungsausschuss erstellt und ist Bestandteil der Bundesmantelverträge zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen.
Der Wert eines Punktes ist keine feste Größe, da er vom Leistungsumfang und vom Budget abhängt. Mit der Einführung des EBM 2000 plus soll die Gefahr einer Punktwertsenkung durch die Festlegung von festen Regelleistungskomplexen begegnet werden.

Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik
Ziel der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik ist es, die Ausgabenveränderungen der GKV an der Entwicklung der versicherten Einkommen zu orientieren. Als Indikator für die Einnahmenentwicklung wird die durchschnittliche ➔Grundlohnsumme der beteiligten Krankenkassen festgelegt.

Einzelleistungsvergütung
Die Vergütung der vom Arzt erbrachten Leistungen nach einem detaillierten Gebührenverzeichnis. In der Gesetzlichen Krankenversicherung entrichten die Krankenkassen an die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung eine Gesamtvergütung mit befreiender Wirkung für die kassenärztliche Versorgung. Die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung verteilt dieses Gesamthonorar in der Regel nach den abgerechneten Einzelleistungen an die beteiligten Ärzte.

Epidemiologie
Lehre von der Entstehung, Verbreitung und Bekämpfung von Krankheiten.

Evidenzbasierte Medizin (EbM)
EbM ist der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten. Die Praxis der EbM bedeutet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen externen Evidenz aus systematischer Forschung.

Fallpauschale
Pauschalbetrag für die Abgeltung der (zahn)ärztlichen Leistungen im Rahmen eines Behandlungsvertrags. Für eine bestimmte Indikation wird im Voraus ein festes Entgelt unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten vereinbart.

Festbeträge
In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit dem Gesundheits-Reformgesetz (GRG) für Arzneimittel bestimmte Erstattungsobergrenzen, die so genannten Festbeträge. Sie wurden entwickelt, um Wirtschaftlichkeitsreserven auszunutzen, einen wirksamen Preiswettbewerb anzuregen und möglichst preisgünstige Versorgungsmöglichkeiten zu realisieren, wobei Therapiemöglichkeiten dadurch nicht eingeschränkt werden dürfen. Zwar setzt der Hersteller weiterhin seinen Preis grundsätzlich autonom fest, doch ergeben sich im Hinblick auf die Produktattraktivität nun Anreize, diesen an dem Festbetrag zu orientieren, da der Patient einen eventuellen Differenzbetrag selbst zahlen muss.

Freifahrer-Mentalität (Free-Rider-Mentalität)
Aufgrund der bestehenden Versicherung im Rahmen des ➔Sachleistungsprinzips wird auf eine preisliche Steuerung der Nachfrage verzichtet. Bei dem einzelnen Patienten kann nun die Illusion entstehen, Gesundheitsleistungen seien kostenlos. Hierdurch fragt er Gesundheitsleistungen bis zu seiner Sättigungsgrenze nach.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Amtliche Taxe für ärztliche Leistungen, die vom Bundesgesund-heitsministehum mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die GOÄ bildet die Grundlage für die Berechnung der Vergütungen für die ärztlichen Leistungen, des "^ Arzthonorars.

Gerontologie
Wissenschaft vom alternden Menschen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Träger der GKV sind als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften die Krankenkassen. Die Beiträge zur GKV werden auf Grundlage des ➔Solidarprinzips erhoben. Die GKV deckt grundsätzlich die Risiken ab, die sich im Krankheitsfall in Form von Behandlungskosten und Einkommens aus fall ergeben. Für die Leistungserbringung gilt das ➔Sachleistungsprinzip. Familienangehörige von Versicherten sind in der GKV mitversichert. In der GKV sind rund 90 % der deutschen Bevölkerung versichert. Es gibt Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte. Versicherungspflichtige sind solche Personen, deren Arbeitseinkommen eine bestimmte Höhe (Versicherungspflichtgrenze) nicht überschreitet oder die bestimmte Kriterien erfüllen.

Gesundheitsprämie
Modell zur Krankenversicherung, bei dem jeder Versicherte unabhängig von Einkommen, Alter oder Geschlecht den gleichen Beitrag zahlt. Um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden entsteht ein Sozialausgleich aus einem Sondervermögen. Ziel ist eine Abkopplung der Krankenversicherung von der Lohnentwicklung.

Grundlohnsumme
Die Grundlohnsumme ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, aus dem im Durchschnitt eines bestimmten Zeitraums die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden.

Hausarztmodell
Modell zur Krankenversorgung, bei dem die Patienten immer zuerst ihren Hausarzt konsultieren müssen. Der Hausarzt agiert als Lotse, er koordiniert die Behandlung und entscheidet über die Weiterversorgung, bei ihm laufen alle Informationen zusammen. Ziel dieses Versorgungsmodells ist die Kostensenkung durch z.B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen oder unnötigen Facharztbehandlungen. Typisch ist auch, dass sich Patienten für einen gewissen Zeitraum bei einem bestimmten Arzt einschreiben müssen.

Heilmittel
Überwiegend äußerlich auf den Körper zur Heilung und Linderung einer Krankheit angewandte Mittel (Massagen, Bäder, Packungen, Gymnastik, Sprachtherapie).

Hilfsmittel
Hilfsmittel, die dem Kranken helfen sollen, mit der Krankheit oder ihren Folgen zu leben (Zahnersatz, Krücken, Krankenfahrstühle, Hörgeräte, Brillen, Kompressionstrümpfe, Orthesen, Prothesen).

Inzidenz
Mit Inzidenz wird die Anzahl der Neuerkrankungsfälle einer bestimmten Erkrankung innerhalb eines bestimmten Zeitraums beschrieben. Die Inzidenzrate gibt die Anzahl der Personen mit Neuerkrankung pro Zeiteinheit im Verhältnis zur Anzahl der exponierten Patienten an.

Kapitaldeckung
Im Gegensatz zur Umlagefinanzierung, in dem in jedem definierten Zeitraum die laufenden Ausgaben durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden müssen, würde eine Kapitaldeckung im Gesundheitswesen eine Ansparfunktion im Krankenversicherungssystem integrieren. Ziel der Modelle der Kapitaldeckung ist es, intergenerative Transfers zu vermeiden.

Kostendeckungsprinzip
Prinzip der Finanzierung, das dem Krankenhaus einen Anspruch gegenüber den Fmanzierungsträgem der Gesundheitsversorgung auf Erstattung aller im Rahmen der Leistungserstellung entstandenen Kosten gewährt.

Kostenerstattungsprinzip
Die Patienten übernehmen zunächst die Bezahlung der Kosten für die Inanspruchnahme (zahn)ärztlicher Leistungen. Sie erhalten erst anschließend den Gesamt- oder einen Teilbetrag von ihrer Versicherung erstattet. Die Kostenerstattung wird in der ➔Privaten Krankenversicherung generell, in der Gesetzlichen Krankenversicherung nur vereinzelt angewendet.

Krankenversicherungskarte
Die maschinenlesbare Krankenversicherungskarte (Chipkarte) hat 1995 den Krankenschein als Versicherungsnachweis und Abrechnungsbeleg für die vertragsärztliche Behandlung abgelöst. Die Karte muss dem Arzt vorgelegt werden und speichert Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, Mitgliedsstatus, Krankenkasse und ihre Gültigkeitsdauer.

Lebensqualität
Lebensqualität wird in vier Dimensionen unterteilt: psychisches Befinden, soziale Beziehungen, funktionale Kompetenz und körperliche Verfassung. Dabei werden zumeist objektive Indikatoren der Lebensqualität (medizinische Parameter) und subjektive Indikatoren (z.B. emotionale Situation) ermittelt. Mit Hilfe dieser Indikatoren kann die Lebensqualität dann als aggregierter und numerischer Wert bestimmt werden.

Managed Care
Für den Begriff „Managed Care" lässt sich eine Vielzahl von Definitionsansätzen anführen. Unter dem Blickwinkel einer ordnungsökonomischen Betrachtung wird als Managed Care eine Form der vertraglichen Bindung zwischen einzelnen Krankenversicherern und ausgewählten Leistungserbringern verstanden (Form des selektiven Kontrahierens), bei der die Krankenversicherung auf die Leistungserbringer Einfluss nehmen kann (Steuerungsaspekt). Im Rahmen der Vertragsbeziehung lassen sich unterschiedliche Managed Care-Instrumente bezüglich Vergütung, Qualitätssicherung und Haftungsfragen einsetzen. Organisatorisch bieten sich vor allem ➔ Disease Management-Ansätze an, die im Sinne von Managed Care geführt zu werden.

Moral-Hazard-Phänomen
Dies ist ein Phänomen, das bei Bestehen einer Versicherung auftritt, so dass die Verhaltensanreize für einen Versicherten geändert werden, was dazu führt, dass dieser versucht, für den bezahlten Versicherungsbeitrag ein möglichst hohes Maß an Leistungen „herauszuholen". Unter Moral-Hazard wird auch verstanden, wenn ein Individuum aufgrund seines Versicherungsschutzes durch krankheitsbegünstigendes und krankheitsförderndes Verhalten die Wahrscheinlichkeit zu erkranken erhöht.

Morbidität
Häufigkeit einer Erkrankung in einer abgegrenzten Bevölkerungsgruppe in einem festgelegten Beobachtungszeitraum. Als Multimorbidität wird das gleichzeitige Bestehen mehrerer Erkrankungen bei einer Person verstanden.

Morbi-RSA
Ab 2007 geplanter morbiditätsorientierter RSA auf Basis diagnostischer Informationen in Form von Diagnosegruppen.

Mortalität
Sterberate, die in Prozent die Anzahl der Todesfälle, bezogen auf die Gesamtbevölkerung oder eine definierte Bevölkerungsgruppe, angibt.

Pflegesatz
Tagesgleiche Pauschale pro Pflegetag als Entgelt für die Behandlung eines Patienten im Krankenhaus.

Pharmakologie
Als Pharmakologie wird die Lehre von der Wirkung fremder und körpereigener Stoffe auf den Organismus sowie die Lehre von der Nutzung bestimmter chemischer Stoffe als Heilmittel bezeichnet.

Pharmazeutik
Die dem Apothekerberuf zugrundeliegende Wissenschaft von den Arzneimitteln und ihrer Herstellung.

Prävalenz
Anzahl aller Erkrankungsfälle einer bestimmten Erkrankung bzw. Häufigkeit eines Merkmals zu einem bestimmten Zeitpunkt (Punktprävalenz) oder innerhalb einer bestimmten Zeitperiode (Periodenprävalenz).

Private Krankenversicherung (PKV)
Privatrechtliche Gesellschaften, für die die Vollmitgliedschaft freiwillig ist und nur möglich ist, wenn keine Versicherungspflicht für die GKV besteht. Für Mitglieder der GKV besteht die Möglichkeit, sich bei einer Privaten Krankenversicherung im Rahmen einer Zusatzversicherung weitergehende Leistungsansprüche aufzubauen. Die Beiträge werden nach dem ➔Äquivalenzprinzip erhoben. Für die Leistungserbringung gilt das➔Kostenerstattungsprinzip“.

Rationalisierung
Bei einer Rationalisierung wird auf überflüssige Maßnahmen verzichtet, d. h. es handelt sich um eine Steuerungsfrage. Rationalisierungsmaßnahmen können durch dezentrale Anreize oder hoheitliche Vorgaben umgesetzt werden.

Rationalitätenfalle
Diskrepanz („Falle") zwischen individueller und kollektiver Rationalität. So verhalten sich aufgrund der bestehenden Anreizstrukturen die einzelnen Beteiligten im Gesundheitswesen völlig rational, wenn sie möglichst viel aus dem sozialen Sicherungssystem „herausholen" wollen. Gesamtgesellschaftlich bedeutet dies jedoch eine Verschwendung, d. h. es widerspricht der kollektiven Rationalität. Es liegt ein ➔Verantwortungsvakuum vor.

Rationierung
Von einer Rationierung wird gesprochen, wenn auf wirksame Maßnahmen verzichtet werden muss. Rationierung ist das Komplement zur grundlegenden Problematik der Knappheit.

Risikostrukturausgleich
Mit der Einführung der Kassenwahlfreiheit für die Versicherten durch das GSG wurde ein Risikostrukturausgleich (RSA) geschaffen, der Element einer „solidarischen Wettbewerbsordnung" sein sollte. Die Beitragssätze der Kassen sollen dabei Unterschiede in der Leistungsfähigkeit widerspiegeln, nicht jedoch auf unterschiedlichen Risikostrukturen beruhen. Der RSA orientiert sich daher an standardisierten Leistungsausgaben. Ziel ist, auf volkswirtschaftlicher Ebene eine Risikoselektion zu vermeiden.

Sachleistungsprinzip
Gegen Vorlage der Versichertenchipkarte haben die Versicherten der GKV Anspruch auf eine kostenfreie (zahn)ärztliche Leistung. Die Abrechnung über die erbrachten Leistungen erfolgt dann zwischen den (Zahn-)ärzten und den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie sonstigen Leistungserbringern und den Krankenkassen. Durch die Anwendung des Sachleistungsprinzips erhalten die Versicherten keine Kenntnis über den Umfang und die konkreten Kosten der von ihnen in Anspruch genommenen Leistung. Dies kann zu einem Fehl verhalten fuhren (➔Freifahrer-Mentalität, ➔Moral-Hazard-Phänomen sowie➔angebotsinduzierte Nachfrage).

Selbstbeteiligung
Direkte finanzielle Beteiligung des Patienten an den Kosten (Ausgaben) für die in Anspruch genommenen (zahnärztlichen Leistungen.

Selbstmedikation
Gesetzlich gestattete Arzneimitteltherapie durch medizinische Laien. Selbstmedikation bezieht sich immer auf nicht ➔verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Sicherstellungsauftrag
Verpflichtung der Kassen(zahn) ärztlichen Vereinigungen und der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung gegenüber den Krankenkassen, die ihnen obliegende (zahn)ärztliche Versorgung sicherzustellen und gegenüber den Trägern der Gesetzlichen Krankenversicherung zu garantieren, dass die kassen(zahn)ärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.

Solidarprinzip
In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beitrags- und Leistungsgestaltung nach dem Solidarprinzip aufgebaut: Es gilt der Grundsatz „einkommensabhängige Beiträge und beitrags-unabhängige Leistungen". Die Beiträge werden nach der Höhe der Einkommen erhoben (nach der individuellen Leistungsfähigkeit), die Leistungsgewährung ist jedoch gleich, d. h. beitragsunabhängig. Auf diese Weise findet eine soziale Umverteilung von Ledigen und Verheirateten ohne Kinder an Verheiratete mit Kindern statt, von jungen Versicherten an ältere Versicherte. Der Solidareffekt ist jedoch durch die ➔Versicherungspflichtgrenze und die ➔Beitragsbemessungsgrenze eingeschränkt.

Stationäre Behandlung (Versorgung)
Behandlung, die in einem Krankenhaus vorgenommen wird und der Behandelte dort die Nacht bzw. einen noch längeren Zeitraum zur Beobachtung und/oder weiteren Behandlung verbringt.

Subsidiaritätsprinzip
Dieses Prinzip bezieht sich auf die vertikale Rangordnung bei der Hilfestellung. Jeder einzelne sollte sich zunächst im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst helfen. Erst wenn diese Möglichkeiten erschöpft sind, sollen andere übergeordnete Einrichtungen unterstützend eingreifen.

Substitutionsverbot ➔Aut-Simile-Verbot.

Therapiefreiheit des Arztes
Der Arzt muss die Freiheit von äußeren Reglementierungen und Regulierungen bei der Wahl der medizinisch notwendigen diagnostischen und therapeutischen Methoden besitzen. Er darf nicht zu einer seinem ärztlichen Gewissen widersprechenden Diagnose- und Behandlungsmethode gezwungen werden. Die Therapiefreiheit soll es dem Arzt gestatten, sich für jeweils diejenigen Maßnahmen zu entscheiden, die nach seiner Auffassung unter den gegebenen Umständen den größtmöglichen therapeutischen Nutzen für den Patienten erwarten lassen.

Therapiefreiheit des Patienten
Der Patient muss - soweit dies gesundheits- und gesellschaftspolitisch vertretbar ist - das Recht besitzen, unter alternativen Diagnose- und Behandlungsmethoden mit Hilfe des ärztlichen Rates frei entscheiden zu können (Selbstbestimmungsrecht). Es wird hier nicht von einer Omnipotenz des Patienten ausgegangen, sondern vielmehr von der These der Unteilbarkeit der Freiheit, d. h. der einzelne Mensch muss die Freiheit zur Entscheidung besitzen, solange Interessen Dritter nicht tangiert werden. Es wird hierbei von einem mündigen, nicht von einem omnipotenten Bürger ausgegangen. Der Patient bedarf weiterhin der Beratung kompetenter Agenten (z. B. Arzt, Krankenkasse).

Verantwortungsvakuum
Ein Verantwortungsvakuum entsteht, wenn individuelle Verantwortung nicht mehr mit individuellem Handeln konform geht, d.h. dass das individuelle Handeln ohne die Gefahr einer späteren Haftung erfolgt.

Verschreibungspflicht
Gesetzlich festgelegte Auflage, nach der bestimmte Arzneimittel nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) an den Verbraucher abgegeben werden dürfen.

Versicherungspflichtgrenze
Einkommensgrenze, die die Pflicht, sich bei einer Gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, festlegt. Arbeitnehmer, deren Einkommen diese Grenze nicht überschreitet, müssen sich in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Versicherungspflichtgrenze wird dynamisch der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst.

Wirtschaftlichkeitsgebot
Alle Leistungen, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches (SGB V). Sie müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."